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   LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10   

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https://dejure.org/2011,64469
LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10 (https://dejure.org/2011,64469)
LG Münster, Entscheidung vom 21.11.2011 - 15 Ns 12/10 (https://dejure.org/2011,64469)
LG Münster, Entscheidung vom 21. November 2011 - 15 Ns 12/10 (https://dejure.org/2011,64469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untreue durch einen Geschäftsführer wegen Organisation und Durchführung von Reisen für Aufsichtsratsmitglieder bei Dienen der Reisen vorwiegend einen touristischen Zweck; Folgen eines Beitragens der Reisen zur sachbezogenen Fortbildung der Aufsichtsräte für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10
    Die anders lautende sog. Mannesmann -Entscheidung BGHSt 50, 331 (343 ff.) hat das BVerfG in seiner zitierten Entscheidung nur am Rande erwähnt ("s. aber auch ..."), sich vielmehr in seinen tragenden Erwägungen auf die zuvor zitierte Rechtsprechung als diejenige Auslegung des § 266 StGB bezogen, die eine verfassungskonform restriktive Auslegung des Untreuetatbestandes erlaubt, und sogar die auch in der Mannesmann -Entscheidung geübte Kritik am Erfordernis der gravierenden und daher evidenten Pflichtwidrigkeit explizit zurückgewiesen (BVerfG NJW 2010, 3209, 3215, Rn. 112).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10
    Die anders lautende sog. Mannesmann -Entscheidung BGHSt 50, 331 (343 ff.) hat das BVerfG in seiner zitierten Entscheidung nur am Rande erwähnt ("s. aber auch ..."), sich vielmehr in seinen tragenden Erwägungen auf die zuvor zitierte Rechtsprechung als diejenige Auslegung des § 266 StGB bezogen, die eine verfassungskonform restriktive Auslegung des Untreuetatbestandes erlaubt, und sogar die auch in der Mannesmann -Entscheidung geübte Kritik am Erfordernis der gravierenden und daher evidenten Pflichtwidrigkeit explizit zurückgewiesen (BVerfG NJW 2010, 3209, 3215, Rn. 112).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10
    Sie sieht sich damit zugleich in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, der in mehreren Entscheidungen das Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung als Voraussetzung einer Untreue betont hat (BGHSt 47, 187; BGH NJW 2000, 2364; NJW 2002, 1211).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10
    Sie sieht sich damit zugleich in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, der in mehreren Entscheidungen das Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung als Voraussetzung einer Untreue betont hat (BGHSt 47, 187; BGH NJW 2000, 2364; NJW 2002, 1211).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10
    Sie sieht sich damit zugleich in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, der in mehreren Entscheidungen das Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung als Voraussetzung einer Untreue betont hat (BGHSt 47, 187; BGH NJW 2000, 2364; NJW 2002, 1211).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10
    Diese Befugnisse waren ihm im Interesse der Gesellschaft und der Wahrnehmung ihrer Interessen eingeräumt worden, weshalb er zugleich gegenüber X. treuepflichtig war (soweit man dies mit der Rechtsprechung [vgl. BGHSt 24, 386, 387; 33, 244, 250] und herrschenden Meinung [statt vieler Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil, Teilband 1, 10. Aufl. 2009, § 45 Rn. 9] als weitere Voraussetzung des Missbrauchstatbestandes ansieht; anders aus guten Gründen Perron in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010, § 266 Rn. 2; Schünemann in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 12. Aufl. 2006 ff., § 266 Rn. 11 ff.]).
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10
    Diese Befugnisse waren ihm im Interesse der Gesellschaft und der Wahrnehmung ihrer Interessen eingeräumt worden, weshalb er zugleich gegenüber X. treuepflichtig war (soweit man dies mit der Rechtsprechung [vgl. BGHSt 24, 386, 387; 33, 244, 250] und herrschenden Meinung [statt vieler Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil, Teilband 1, 10. Aufl. 2009, § 45 Rn. 9] als weitere Voraussetzung des Missbrauchstatbestandes ansieht; anders aus guten Gründen Perron in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010, § 266 Rn. 2; Schünemann in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 12. Aufl. 2006 ff., § 266 Rn. 11 ff.]).
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